Kündigungsfristen

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Kündigung der Grundversicherung

Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln möchten, geschieht dies in der Regel Ende Jahr. Jeweils im Herbst genehmigt das Bundesamt für Gesundheit die Prämien für das nächste Jahr. Ihre neue Prämie wird Ihnen durch Ihre Krankenkasse bis spätestens Ende Oktober schriftlich mitgeteilt. Sie haben nun Zeit, die Kündigung Ihrem Versicherer bis spätestens zum 30. November einzureichen. Achtung: An diesem Datum muss der Versicherer Ihr Schreiben erhalten haben.

Für Versicherte mit ordentlicher Franchise (300 Franken) gibt es Ende Juni einen zusätzlichen Kündigungstermin. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

Kündigung Zusatzversicherung

Der Kündigungstermin für Zusatzversicherungen ist in der Regel Ende September, die Kündigungsfristen können unterschiedlich sein. Informieren Sie sich in den Vertragsbedingungen oder direkt bei Ihrer Krankenkasse. Zusatzversicherungen und Grundversicherung sind nicht gekoppelt. Sie können bei unterschiedlichen Kassen abgeschlossen werden. Sie dürfen also durchaus Ihre Krankenkasse für die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherungen bei der alten Kasse behalten.

Unser Tip:

Mit einem Mehrjahresvertrag (3-Jahre) haben Sie die Möglichkeit Prämien zu sparen. Diese werden von verschiedenen Gesellschaften für diverse Zusatzprodukte angeboten. Der Rabatt bei einem Mehrjahresvertrag ist abhängig vom Vertragsdauer und variiert zwischen 2-5% Rabatt. Kündigung Zusatzversicherung

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