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Wer erwerbstätig ist und mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist automatisch durch den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Der Unfallschutz umfasst Arbeitsunfälle (BU) und Nichtberufsunfälle (NBU). Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) sind Arbeitgeber verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer eine obligatorische Unfallversicherung abzuschliessen.
Als Arbeitnehmer ist der Abschluss einer Unfallversicherung bei einer Krankenkasse also nicht sinnvoll, da Sie bereits über Ihren Arbeitgeber für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind. Zudem ist der Versicherungsschutz nach UVG besser als die Grundversicherung nach KVG. Versicherte, die nach UVG unfallversichert sind, müssen bei einem Unfall keine Kosten tragen. Bei einem schweren Unfall können UVG-Versicherte im Vergleich zur KVG-Versicherung zudem eine höhere Entschädigung, höhere Renten und bessere Leistungen erhalten. Fakt ist, dass die Krankenversicherung die Renten in der Grundversicherung nicht auszahlen.
Selbständige sind nach UVG nicht zum Abschluss einer Unfallversicherung verpflichtet. Wenn Sie bei einer selbständigen Tätigkeit keine UVG-konforme Unfallversicherung haben, müssen Sie bei der Krankenkasse die entsprechende Unfallversicherung nach KVG abschliessen. Die Kosten der obligatorischen Unfallversicherung der Krankenkassen sind relativ gering, die Deckung bei einem Unfall jedoch begrenzt.
gesetzlichen Grundlagen für Fragen rund um die Krankenkasse ergeben sich aus dem KVG (Krankenversicherungsgesetz), VVG (Versicherungsvertragsgesetz), den jeweiligen AVB (Allgemeine Vertragsbedingungen) und den ZB (Zusatzbedingungen).